Ein Kind zu bekommen, bedeutet nicht automatisch, in eine wirtschaftlich knappe Situation zu geraten, aber es kann so manches
Familienbudget erheblich belasten. Das Land Salzburg bietet Unterstützung mit folgenden Hilfen:
Schwangere Frauen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, können eine einmalige Hilfe von 300 Euro
bzw. 600 Euro beantragen. Das Formular für diese Unterstützung gibt es nicht online, da hierfür eine Beratung bei einer Sozialarbeiterin Voraussetzung ist. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird die finanzielle Situation der werdenden
Mutter geprüft. Wenn der verbleibende Lebensunterhalt unter den Grenzwert fällt, kann ein Antrag auf Hilfe (im Zuge der Beratung) gestellt werden. Dieser Antrag und die Auszahlung der Unterstützung erfolgen frühestens zwölf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Wichtig: Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.
Beratungstelefon einmalige finanzielle Hilfe:
Montag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 14:00–15:00 Uhr
T 0662/80 42-5420
In Ausnahmefällen können Mütter nach der Geburt, innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes, eine einmalige Unterstützung von 400 Euro bekommen. Das gilt für Mütter ohne Anspruch auf Familienleistungen, wie zum Beispiel für Asylwerberinnen oder ausländische Studentinnen.
Die Geburt von Mehrlingen ist neben der mehrfachen Freude auch immer mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Deshalb kann eine einmalige Unterstützung von 700 Euro pro Kind innerhalb der ersten zwei Lebensjahre (jedenfalls bis vor dem zweiten Geburtstag) der Kinder beantragt werden. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen und steht auch Adoptiv- und Pflegeeltern zu.
Beratungstelefon Mehrlingsförderung:
Montag–Freitag: 09:00–12:00 Uhr
T 0662/80 42-2219
Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind beziehungsweise andere gesetzliche Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können. Insbesondere bei Todesfällen in der Familie, schwerer Krankheit, aber auch bei drohenden Delogierungen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Referat Jugend, Familie, Integration, Generationen am Beratungstelefon unter der Telefonnummer 0662 8042-5420.